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Überbrückungshilfe III verlängert, Digitalisierungsprämie neu aufgelegt: Fakten zur Überbrückungshilfe III Plus

Seit Anfang des Jahres können Unternehmen in Deutschland, die von den Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, die Überbrückungshilfe III der Bundesregierung beantragen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die das Überleben der Wirtschaft sichern soll und nicht zurückgezahlt werden muss. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Nun wurde das zentrale Programm als Überbrückungshilfe III Plus bis 30. September 2021 verlängert und um neue Zuschüsse erweitert. Wir haben die zentralen Fakten zur Ü3 Plus für die Hotellerie zusammengetragen.

Förderung für Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 10.000 Euro

Für den Zeitraum Juli bis September 2021 werden Investitionen in die Digitalisierung von einmalig bis zu 10.000 Euro gefördert, welche Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sind. Hierfür wurde eine konkrete Positivliste der förderfähigen Aufwendungen in den FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus vorgelegt. Diese Liste umfasst bspw. die Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen, Entwicklung oder Anpassung einer App für die Kundenregistrierung sowie Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle. Das entspricht auch in mehreren Punkten dem Funktionsumfang der digitalen Gästemappe von Gastfreund, welche zur Umsetzung eines schlüssigen Hygienekonzepts beiträgt.

Wichtig dabei ist, dass die neue Digitalisierungsprämie von 10.000 Euro zusätzlich zu den mittlerweile zum 30.06.2021 ausgelaufenen förderbaren Digitalinvestitionen i.H.v. 20.000 Euro beantragt werden kann. Konkret bedeutet das, dass bei vollständiger Ausnutzung der „alten“ 20.000 Euro-Förderung nun erneut 10.000 Euro bis Ende September investiert werden können, sofern die Voraussetzung erfüllt werden.

Ebenfalls hilfreich sind auch die Förderungsmöglichkeiten für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten, z.B. für Trennwände, Luftreiniger oder Ähnliches.

Die wichtigsten Neuerungen der Überbrückungshilfe III Plus

Die Förderbedingungen der „Plus-Variante“ entsprechen weitgehend denen der bisherigen Überbrückungshilfe III. Es wurden jedoch ergänzende Verbesserungen eingebracht:

  • Fristen: Die Überbrückungshilfe III Plus deckt die Monate Juli bis September 2021 ab. Hotels, die durch die Schließungen und Beschränkungen der Corona-Pandemie weiterhin unter Umsatzeinbußen leiden, können nun bis 31. Oktober 2021 weitere Hilfen beantragen.
  • Höhere Zuschüsse: Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen steigt von 12 Millionen Euro auf 52 Millionen Euro. Davon sind 12 Millionen Euro durch den bereits geltenden EU-Beihilferahmen abgedeckt – bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis-Verordnung sowie Fixkostenhilfe. Neu hinzu kommen weitere 40 Millionen Euro aus dem Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich. Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro.

    Die Reisebranche gehört zu den am stärksten betroffen Branchen. Für die Hotellerie bedeutet das: Jedem Hotel, das von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen und daher ein Schaden entstanden ist, steht ein Schadensausgleich zu – selbstverständlich unter den genannten Voraussetzungen der Bundesregierung.
  • Änderungsanträge: Betriebe, die bereits alle Hilfen ausgeschöpft haben, können bis 31. Oktober Änderungsanträge stellen und weitere Zuschüsse beantragen.
  • Neue Restart-Prämie: Mit der Personalkostenhilfe erhalten Unternehmen ab sofort einen Zuschuss zu den Personalkosten. Das heißt: Hotels, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten.
  • Neustarthilfe Plus: Die Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert sich ebenfalls als Neustarthilfe Plus. Außerdem steigen die monatlichen Zuschüsse für den Zeitraum Juli bis September 2021 auf bis zu 1.500 Euro.
  • Anwalts- und Gerichtskosten: Anwalts- und Gerichtskosten von Hotels sind nun pro Monat bis zu 20.000 Euro förderbar, sofern diese für die insolvenzabwendende Restrukturierung in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entstanden sind.

Die wichtigsten Grundbedingungen für die Überbrückungshilfe III Plus

Überbrückungshilfe III (Plus) können nur Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler beantragen, die in einem Monat im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bzw. Juli 2021 bis September 2021 mindestens 30 Prozent weniger Umsatz gemacht haben als im Referenzmonat im Jahr 2019. Dabei wird jeder Monat einzeln berechnet und geprüft. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass der Rückgang auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.

Sind alle Bedingungen erfüllt, unterstützt der Staat die Betroffenen individuell bei der Bezahlung von Fix-Kosten wie bspw. Miete, Strom, Heizung oder Versicherungen. Weitere Details zu den Bedingungen und der Erstattungshöhe erfahren Sie auf den offiziellen Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Im Rahmen der Ü3 Plus bekommen Unternehmen aber nicht nur Fix-Kosten bezahlt. Es gibt darüber hinaus auch einen sogenannten Eigenkapitalzuschuss. Hierfür müssen Unternehmen mindestens drei Monate lang weniger als die Hälfte als 2019 verdient haben, damit sie ein Viertel der Fix-Kosten als Eigenkapitalzuschuss erhalten. Umso länger ein Unternehmen einen derartigen Umsatzeinbruch erlitten hat, desto höher ist der prozentuale Eigenkapitalzuschuss, maximal jedoch 40 Prozent.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. Gehen Sie daher auf Ihre Vertrauensperson zu und prüfen Sie zusammen Ihre Möglichkeiten.

Wo gibt es weitere Auskünfte?

Weitere Details zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie in der FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums und den dazugehörigen Seiten. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihren Steuerberater wenden oder das Kontaktformular des BMWi nutzen.

Sie möchten unsere digitalen Lösungen zur hygienischen und kontaktlosen Gästebetreuung nutzen? Informieren Sie sich direkt über unsere digitalen Produkte und prüfen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung den Ansatz Ihrer Investition in die Gastfreund-Produkte bei der Überbrückungshilfe III Plus.

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