Die Hotellerie ist ständig im Wandel. Da ergibt es nur Sinn, dass auch die Kriterien für die Hotelklassifizierung sich regelmäßig an die aktuelle Lage anpassen. Für den Zeitraum zwischen 2025 und 2030 werden insbesondere Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Personalmangel in der Branche berücksichtigt. Wie diese sich konkret im neuen Kriterienkatalog wiederfinden, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer legt die Kriterien zur Hotelklassifizierung fest?
Die Hotelverbände in Deutschland, Österreich, der Schweiz und 18 weiteren europäischen Ländern nutzen den einheitlichen Kriterienkatalog der Hotelstars Union (HSU). Diese passt regelmäßig die Kriterien an, die Unterkünfte für bis zu fünf Sterne erfüllen müssen. Der Katalog für den Zeitraum 2025 bis 2030 umfasst dabei 239 Kriterien. Während einige davon Mindestanforderungen für einzelne Sternkategorien darstellen, bringen andere Zusatzpunkte für das Gesamtergebnis. Beides entscheidet am Ende für die Hotelklassifizierung: Für den ersten Stern muss eine Unterkunft beispielsweise insgesamt 95 Punkte erreichen, wovon 49 über die Mindestkriterien abgedeckt sind. [1]
Sternekatalog 2025-2030: Das ist neu
Mehr Digitalisierung – mehr Chancen zur Personalentlastung
Personalmangel gehört derzeit zu den größten Herausforderungen in der Hotelbranche. Im neuen Kriterienkatalog reagiert die HSU darauf mit mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung und Automatisierung: Bietet ein Hotel beispielsweise 24 Stunden Self-Check-in und -Check-out an, kann das in der 1- und 2-Sterne-Kategorie den persönlichen Rezeptionsdienst ersetzen. Auch für 3- und 4-Sterne-Hotels wurden die Mindestanforderungen für die Besetzung des Empfangs leicht gelockert. Wichtig: Für alle Kategorien ist weiterhin Voraussetzung, dass die Gäste rund um die Uhr telefonisch oder digital jemanden erreichen.
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Erleichterung ab 2025: Der neue Kriterienkatalog für die Sterneklassifizierung erlaubt insgesamt kürzere Rezeptionszeiten und räumt mehr Platz für digitale Alternativen wie z. B. Self-Check-in und -Check-out ein. Quelle: Hotelstars.eu [2,3]
Weitere Entlastung im Bereich Service
Mehr Flexibilität in Sachen Personalbesetzung gewinnen Hotels auch beim Thema Verpflegung. Am meisten ändert sich hier für Hotels aus der 4-Sterne-Kategorie:
- Die Bedienung beim Frühstücksbuffet ist künftig erst ab 5 Sternen Pflicht.
- Roomservice muss für die gleiche Punkteanzahl nur noch für zwölf statt 16 Stunden zur Verfügung stehen.
- Hotel-Restaurants müssen nicht mehr zwingend an fünf Tagen pro Woche geöffnet sein.
- Erstmals sind Selbstbedienungskioske als Alternative zu Minibars, Maxibars oder Zimmerservice erlaubt.
Nachhaltigkeit in der Hotelklassifizierung: Wäschewechsel, Matratzenpflege und Zertifizierung
Eine weitere Veränderung im Kriterienkatalog bezieht sich auf den Wechsel von Bettwäsche: Während vorher für 4- und 5-Sterne-Hotels der Wäschewechsel zweimal wöchentlich verpflichtend war, genügt künftig einmal. Ein zusätzlicher Bettwäschewechsel muss jedoch auf Wunsch möglich sein.
Die neuen Kriterien enthalten außerdem Empfehlungen zur Pflege und Reinigung von Matratzen. Diese sollen nicht nur auf die Hygienebedürfnisse der Gäste einzahlen, sondern auch eine längere Lebensdauer der Matratzen ermöglichen. Das wiederum trägt zu mehr Nachhaltigkeit bei. Neu sind auch zehn mögliche Pluspunkte für Hotels, die ihren CO2-Fußabdruck gemäß der „Hotel Carbon Measurement Initiative“ berechnen.
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Quellen:
[1] Hotelstars.eu, Pressemitteilung vom 24.04.2024: https://www.hotelstars.eu/de/deutschland/news/pressemitteilungen-deutschland/news-detail/hotelstars-union-hsu-aktualisiert-hotelklassifizierung-mit-neuen-kriterien-fuer-2025-2030/
[2] Hotelstars.eu, Kriterienkatalog 2025-2030, https://www.hotelstars.eu/de/deutschland/
[3] Hotelstars.eu, Kriterienkatalog 2020-2025, https://www.hotelstars.eu/de/deutschland/service/kriterienkatalog/