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Meldeschein-Ende in Deutschland? – Das müssen Gastgeber wissen

Egal, ob in der Ferienwohnung, im Hotel oder auf dem Campingplatz – spätestens bei der Ankunft der Gäste in der Unterkunft heißt es: Meldeschein ausfüllen. So will es das Gesetz in Deutschland –zumindest noch. Laut dem „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ soll die Meldepflicht für Gastgeber:innen bald wegfallen. Was heißt das konkret? Wir erklären, was hinter dem Gesetzesentwurf steckt.

Meldeschein – Status Quo im deutschen Gastgewerbe

Was ist ein Meldeschein?

Laut dem Bundesmeldegesetz (BMG) muss jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland für seine Gäste einen Meldeschein ausstellen. Dieser enthält Angaben zum Aufenthalt, zur Person selbst sowie ggf. zu Mitreisenden. [1] Diese Daten müssen die Gäste spätestens bei der Ankunft angeben und anschließend per Unterschrift bestätigen. Statt der handschriftlichen Unterschrift auf Papier sind seit 2020 auch digitale Alternativen erlaubt. Was Sie dabei beachten müssen und welche Rolle dabei die sogenannte Experimentierklausel spielt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Wozu braucht man einen Meldeschein im Hotel?

Grundsätzlich sollen Meldescheine die Aufklärung von Straftaten erleichtern. Deshalb müssen Beherbergungsbetriebe die Dokumente per Gesetz zwölf Monate aufbewahren und auf Nachfrage von Behörden vorweisen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Gastgeber:innen die Daten löschen und physische Meldescheine vernichten – das wiederum ist aus Datenschutzgründen wichtig. [2]

Tipp:
Reduzieren Sie schon jetzt den Aufwand für Ihre Mitarbeitenden und Gäste auf ein Minimum und digitalisieren Sie Ihren Meldeschein. In Ihrer digitalen Gästemappe füllen die Gäste diesen schon vor der Ankunft bequem auf dem eigenen Smartphone oder Tablet aus und unterschreiben direkt digital. So sparen Sie Ihren Mitarbeitenden und den Gästen wertvolle Zeit beim Check-in.

Kritik des Gastgewerbes: Immer mehr Bürokratie

Der Wunsch nach weniger Bürokratie im Gastgewerbe ist groß: Laut einer Umfrage des DEHOGA Bundesverbands verbringen Gastgeber:innen mehr als 13 Stunden pro Woche mit bürokratischen Aufgaben. Allerdings geht es dabei nicht um eine einzelne Vorschrift, sondern die Menge der verschiedenen bürokratischen Hürden. [4] Dazu gehören neben dem Meldeschein unter anderem die Pflicht zur Allergenkennzeichnung, die EU-Whistleblower-Richtlinie, das Lieferkettengesetz und die Verpflichtung zu Mehrwegbehältern. [4,5]

Gesetze und Vorschriften kosten die Betriebe im Gastgewerbe viel Zeit: laut Angaben der DEHOGA durchschnittlich 13 Stunden pro Woche. [4]

Das ändert sich mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz

Fällt der Meldeschein bald weg?

Im März 2024 hat das Bundeskabinett das „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ beschlossen. Durch verschiedene Maßnahmen soll es jährlich insgesamt 944 Millionen Euro einsparen. Der interessanteste Punkt für Hoteliers ist sicherlich, dass die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige wegfällt. Aber Achtung! Für ausländische Gäste bleiben Meldescheine nach wie vor erforderlich.

Was ändert sich noch mit dem Bürokratieentlastungsgesetz?

Neben dem Ende des Meldescheins bringt das Gesetz übrigens eine kürzere Aufbewahrungsfrist für Belege wie z.B. Rechnungskopien und Kontoauszüge mit sich. Statt zehn Jahren müssten diese künftig nur noch acht Jahre gelagert werden. Zudem werden bei bestimmten Geschäftsprozessen die Anforderungen an die Form gelockert: Wo bisher die Schriftform mit persönlicher Unterschrift Pflicht war, reicht dann auch eine E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht. [3]

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Ein Stichtag zur Gesetzesänderung steht noch nicht fest. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat dem Maßnahmenpaket zustimmen.

Fazit: Kleiner Schritt in die richtige Richtung

Viele Hoteliers begrüßen das neue Gesetz, denn alles, was Bürokratie abbaut und Zeit spart, hilft. Die verschiedenen Vorschriften machen es seit Jahren insbesondere denen, die ohnehin unter Personalmangel leiden, schwer, sich auf das eigentliche Geschäft zu konzentrieren: die Gästebetreuung.

Gleichzeitig kritisieren viele Hoteliers, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nicht weit genug gehe. Für Gäste aus dem Ausland werden Meldescheine weiterhin benötigt, sodass die Infrastruktur – also z.B. der digitale Meldeschein – weiterhin vorhanden sein muss. Und der Hotelverband Deutschland befürchtet sogar, dass einzelne Kommunen z. B. für die Erhebung der Kurtaxe weiterhin darauf bestehen werden, dass Gästedaten erfasst und gemeldet werden. [5] Die Konsequenz: Gastgeber:innen suchen an anderen Stellen nach Entlastung – beispielsweise durch Digitalisierung.


Bildquelle: ©Andrii Zastrozhnov – stock.adobe.com

Quellen:
[1] Bundesmeldegesetz § 29f., https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html#BJNR108410013BJNE003102116 

[2] Oldenburgische IHK, Digitaler Meldeschein im Beherbergungsgewerbe, https://www.ihk.de/oldenburg/service/branchen/tourismus-und-gastgewerbe/politik-gesetze-richtlinien/buerokratieentlastungsgesetz-verabschiedet–4588078
 
[3] Bundesministerium der Justiz, Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt weitere Entlastung, https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0313_BEGIV.html

[4] DEHOGA Bundesverband, Belastungsmoratorium: Bürokratie abbauen – jetzt!, https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/belastungsmoratorium/

[5] Augsburger Allgemeine vom 13.03.2024, Weniger Bürokratie? Gesetzesentwurf muss “unbedingt verbessert werden”, https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/buerokratieentlasungsgesetz-verbaenden-reichen-plaene-der-regierung-nicht-dihk-und-dehoga-ueben-kritik-id70123116.html

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